Die EU-Kommission hat am 22.12.2021 einen Richtlinienentwurf zur Änderung der Anti-Tax Avoidance Directive (sog. ATAD 3) zur Verhinderung des Missbrauchs von Mantelgesellschaften zu Steuerzwecken vorgelegt.
Am 24. März 2021 wurde der Regierungsentwurf für ein ATAD-Umsetzungsgesetz - nach längeren politischen Mühen - im Kabinett beschlossen. Dieser enthält die Umsetzung der Vorgaben der ATAD mit Blick auf die Verhinderung hybrider Gestaltungen (insb. § 4k EStG), Anpassungen der Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) und der Regelungen zur Entstrickungsbesteuerung.
Der Bundesrat hat am heutigen Tage seine Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) beschlossen. Die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrates für die Umsetzung der ATAD-Vorgaben wurde vom Bundesratsplenum jedoch nicht berücksichtigt.
Mit Datum vom 28. September 2020 wurden die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zum Jahressteuergesetz (JStG 2020) veröffentlicht. Empfohlen wird darin u.a., eine "1:1-Umsetzung" der ATAD-Richtlinie in nationales Recht zu fordern.
Am 10. Dezember 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz) den Verbänden mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Der Kabinettsbeschluss ist bereits für den 18. Dezember 2019 vorgesehen.