Eintritt der Abgeltungswirkung mit dem Steuerabzug bei einem ...
Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer auch dann eintritt, wenn die Kapitalertragsteuer nicht angemeldet und an das Finanzamt abgeführt wird, sondern lediglich dem Anleger gegenüber in einer Abrechnung ausgewiesen und abgezogen wird.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Kapitalertragsteuerrecht, Einkommensteue ...