Kartellgeldbuße: Keine Abschöpfung des unrechtmäßig erlangte ...
Eine bei einer Bußgeldfestsetzung gewinnmindernd zu berücksichtigende „Abschöpfung“ der aus der Tat erlangten Vorteile liegt nicht bereits dann vor, wenn die Geldbuße lediglich unter Heranziehung des tatbezogenen Umsatzes ermittelt wird und sich nicht auf einen konkreten Mehrerlös bezieht. Mit diesem aktuellen Urteil konkretisiert der Bundesfinanzhof das steuerliche Abzugsverbot für (Kartell-)Geldbußen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Körperschaftsteuer ...