Erwerb der Möglichkeit der Erlangung von Belieferungsrechten ...
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei Erwerb eines Pressegrossisten der über die Teilwerte der materiellen Wirtschaftsgüter hinaus gezahlte Kaufpreis (Mehrpreis) nicht für den Erwerb des immateriellen Wirtschaftsguts „Belieferungsrechte“ erfolgt, sondern als Aufwendung für einen Geschäfts- oder Firmenwert anzusehen ist, der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG über 15 Jahre abzuschreiben ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Abschreibungen, Einkommensteuerrecht, im ...