24. März 2023 Update: Sind Arrangement Fee und Agency Fee Zinsaufwendungen ... Unter dem Regime der sogenannten Zinsschranke sind Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe der Zinserträge (Zinssaldo) und darüber hinaus in Höhe von 30% des steuerlichen EBITDA sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Streitfall vor dem Finanzgericht Münster betraf Gebühren im Rahmen eines Konsortialkredits. Die Richter entschieden, dass zumindest die „Arrangement Fee“ nicht zu den Zinsaufwendungen im Rahmen der Zinsschranke rechnet. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Zinsschranke, Einkommensteuerrecht, Körp ...