Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das BMF in einem aktuellen Beschluss aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu verschiedenen Fragen zu § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG Stellung zu nehmen.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hatte zu entscheiden, ob die Verluste aus dem Betrieb eines Freibades durch die Klägerin, eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) einer Gemeinde, im Rahmen der Gewinnermittlung für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Versorgung“ Berücksichtigung finden können.