Der Unternehmer kann für eine in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Inland keinen Anspruch auf Steuerminderung geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Eine Apotheke im EU-Ausland, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an gesetzliche Krankenkassen liefert, ist aufgrund einer Rabattgewährung an die gesetzlich krankenversicherte Person umsatzsteuerrechtlich nicht zu einer Steuervergütung für die an die Krankenkasse ausgeführte Lieferung berechtigt. Dies hat der Europäische Gerichtshof aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des BFH entschieden.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll entscheiden, ob eine Apotheke, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an gesetzliche Krankenkassen liefert, aufgrund einer Rabattgewährung an die gesetzlich krankenversicherte Person umsatzsteuerrechtlich zu einer Steuervergütung für die an die Krankenkasse ausgeführte Lieferung berechtigt ist.