Update: Konzernangehöriges Unternehmen im Ausland kein Arbei ...
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der in Großbritannien für ein dort ansässiges Unternehmen tätig wird, das demselben Konzern wie sein Arbeitgeber angehört, auch dann nicht als Arbeitnehmer des britischen Unternehmens im Sinne von Art. 11 Abs. 3 DBA (in der bis 2010 gültigen Fassung) anzusehen ist, wenn die Kosten innerhalb des Konzerns nach einem allgemeinen Verteilungsschlüssel verrechnet werden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Arbeitnehmerbesteuerung, Tätigkeitsstaat ...