Nachweis der Besteuerung ausländischen Arbeitslohns durch Ar ...
Das Finanzgericht Münster hat mit Gerichtsbescheid entschieden, dass für den Nachweis der Besteuerung von Arbeitslohn in Indien eine Arbeitgeberbescheinigung ausreichen kann. Die Vorlage eines Einkommensteuerbescheides und eines hierauf bezogenen Zahlungsnachweises sind für die Inanspruchnahme der Freistellung gemäß § 50d Abs. 8 EStG nicht in jedem Fall zwingend erforderlich
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Internationales St ...