23. Juli 2020 Update: Vom Arbeitgeber eingeräumte Genussrechte können zu K ... Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster sind Genussrechtserträge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, auch dann als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn zu behandeln, wenn diese nur den leitenden Mitarbeitern angeboten werden. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Genussrechte, Einkommensteuerrecht, Priv ...