Keine Gewerbesteuer auf sog. Rendering-Leistungen von Archit ... Architekten, die ausschließlich sog. Rendering-Leistungen anbieten, sind freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn bei den Tätigkeiten ein Gestaltungsspielraum besteht. Dies hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden. Originaldatum12. August 2021KategorienBFH und FG RechtsprechungSchlagwörterGewerbesteuerrecht, Rendering, Architekt