Update: Betriebssitz des Arbeitgebers eines Außendienstmitar ...
Sucht ein Außendienstmonteur zunächst den Betriebssitz seines Arbeitgebers auf und fährt von dort aus mit einem Firmenfahrzeug die Einsatzorte an, stellt der Betriebssitz seine regelmäßige Arbeitsstätte dar mit der Folge, dass die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig sind. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Arbeitnehmerbesteu ...