20. Juli 2020 Update: Sind Ausgleichszahlungen für vorzeitige Beendigung e ... Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sind Ausgleichzahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken in Bezug auf ein für die vermietete Immobilie aufgenommenes (variabel verzinsliches) Darlehen abgeschlossen wurde und die Immobilie nach Beendigung des Vertrages weiterhin vermietet wird. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Zinsswap, Immobilienbesteuerung, Einkomm ...