Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem EuGH eine Frage zur Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG im Erhebungszeitraum 2001 zur Entscheidung vorgelegt.
Das Bundesfinanzministerium nimmt in einem aktualisierten Anwendungsschreiben zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b Abgabebnordnung in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes Stellung. Die Mitteilungspflichten dienen der zutreffenden steuerlichen Erfassung und Überwachung grenzüberschreitender Sachverhalte. Das aktuelle Schreiben ersetzt insoweit das Vorgängerschreiben vom 15. April 2015.