Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. Oktober 2024 ein neues Schreiben zur Ermittlung von steuerfreiem und steuerpflichtigem Arbeitslohn nach den Doppelbesteuerungsabkommen und dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren veröffentlicht. Dieses aktuelle Schreiben ersetzt das vorherige BMF-Schreiben vom 14. März 2017 und ist für alle Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2024 anzuwenden.
Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben aus 2017 zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren aktualisiert und an bestehende Richtlinienregelungen angepasst.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. Juni 2022 den aktualisierten und an bestehende Rechtsprechung angepassten Auslandstätigkeitserlass veröffentlicht. Daneben wird erstmalig eine Mindestbesteuerung aufgenommen.
Der Antrag auf Steuererlass nach § 34c Abs. 5 EStG i. V. mit den Regelungen des Auslandstätigkeitserlasses (BMF, Schreiben v. 31. Oktober 1983, IV B 6 - S 2293 - 50/83) wird zeitlich durch die Festsetzungsverjährung und nicht bereits durch die Bestandskraft der Steuerfestsetzung begrenzt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.