Erweiterte Kürzung bei Veräußerung des letzten Grundstücks i ...
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Ausschließlichkeitserfordernis nicht nur tätigkeitsbezogen, sondern auch zeitraumbezogen zu verstehen ist. Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer kann daher nicht gewährt werden, wenn das letzte Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraums veräußert und nicht mehr ausschließlich Grundbesitz verwaltet wird.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gewerbesteuerrecht, erweiterte Grundstüc ...