Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23. Juni 2022 ein Schreiben zur umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte sowie zur Anpassung der Nichtbeanstandungsregelung beim Vorsteuerabzug veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung nimmt in einem aktuellen Schreiben generell zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte Stellung und ändert insoweit einen Teilbereich in einem früher ergangenen Schreiben aus 2018 hinsichtlich der Handelsplattformen beim Erwerb bzw. Handel von Bitcoin und anderen sogenannten virtuellen Währungen.