Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit -im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage- bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegenstehen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil erneut zur Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 Alternative 2 EStG Stellung genommen. Weiterhin äußerte sich der BFH auch zur Mitunternehmerstellung einer GbR.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Einkünfte einer Personengesellschaft aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen aufgrund zusätzlicher gewerblicher Beteiligungseinkünfte bei der Einkommensteuer in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert werden, aber nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zu den Folgen des BFH-Urteils vom 6. Juni 2019, IV R 30/16, auf die Gewerbesteuer veröffentlicht.