Update: EuGH erklärt Beihilfebeschluss der Kommission zu „ta ...
In seinem heutigen Urteil in zwei verbundenen Rechtssachen erklärt der Europäische Gerichtshof die „advance tax rulings“ der luxemburgischen Steuerbehörde für rechtens, erklärt den streitigen Beschluss der EU-Kommission zum unionsrechtswidrigen Beihilfecharakter der Maßnahme für nichtig und hat das vorherige, die Auffassung der Kommission bestätigende, Urteil des Europäischen Gerichts aufgehoben. Dessen Prüfung des Bezugssystems und damit der Frage, ob ein selektiver Vorteil vorliegt, sei fehlerhaft.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Beihilferecht, EU-Recht