Fremdvergleichsprüfung und Angemessenheit von Beraterhonorar ...
Läuft ein Beratervertrag mit einem Gesellschafter über mehrere Jahre, ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs für eine Fremdvergleichsprüfung im Rahmen einer sogenannten Gesamtbetrachtung nicht ausschließlich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen, vielmehr sind auch spätere Veränderungen im Verhältnis der Gesellschafter zueinander bei der Beurteilung der Angemessenheit in späteren Jahren zu berücksichtigen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Verdeckte Gewinnausschüttung, Körperscha ...