Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit
Wurde eine Einkommensteuerschuld mangels wirtschaftlicher Belastung nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen und ändern sich die Verhältnisse nachträglich in der Weise, dass entgegen der Erwartung zum Todeszeitpunkt mit einer Geltendmachung der Steuerforderung zu rechnen ist, ist dies ein Ereignis mit materiell-rechtlicher Rückwirkung, das die Änderung des Erbschaftsteuerbescheids ermöglicht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Erbschaftsteuerrecht, Nachlassverbindlic ...