Gewerbliche Zinseinkünfte in den USA aus bestimmten Wertpapieren sind auch dann von der deutschen Besteuerung ausgenommen, wenn nur ein Bruchteil der Zinseinkünfte nach US-amerikanischem Recht der dortigen Besteuerung unterlegen hat. Das Finanzgericht München folgt damit der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus 2015 und 2016.