Update: Kein inländisches Besteuerungsrecht für Zinseinkünft ...
Artikel 11 DBA-Österreich 1954 weist dem Sitzstaat Österreich vorrangig das Besteuerungsrecht für grundpfandrechtlich gesicherte Zinseinkünfte zu. Nach Meinung des Finanzgerichts Baden-Württembergs muss die betreffende DBA-Vorschrift dahingehend ausgelegt werden, dass unter „Abzugsweg (an der Quelle)“ nicht die Veranlagung fällt, so dass ein deutsches Besteuerungsrecht nur dann besteht, wenn das nationale Recht tatsächlich eine Quellenbesteuerung für den konkreten Fall vorsieht.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Körperschaftsteuerrecht, Internationales ...