Über einen Betriebsfonds gezahlte Zuschüsse der EU zur Ansch ...
Wenn eine Erzeugerorganisation bei Vorlieferanten Gegenstände kauft, diese Gegenstände an ihr angeschlossene Mitglieder weiterliefert und von diesen eine nicht den Einkaufspreis deckende Zahlung erhält, ist der Betrag, den ein Betriebsfonds an die Erzeugerorganisation für die Lieferung dieser Gegenstände an die Erzeuger zahlt, Teil der Gegenleistung für die Lieferung an die Erzeuger und daher als Entgelt von dritter Seite anzusehen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGHs entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, Zuschüsse, Betriebsfo ...