Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
                        
                        Bezieht der Unternehmer Leistungen für sogenannte Betriebsveranstaltungen (hier: Weihnachtsfeier), ist er nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese nicht ausschließlich dem privaten Bedarf der Betriebsangehörigen dienen, sondern durch die besonderen Umstände seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedingt sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
                        
            
                
                    Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, Vorsteuerabzug, Betri ...