Update: Aufwendungen für Bewirtung und Unterhaltung von Mand ...
Das Finanzgericht Düsseldorf hat im zweiten Rechtsgang zur Frage des Abzugsverbots bei Gartenfesten einer Rechtsanwaltskanzlei (sogenannte Herrenabende) entschieden. Zuvor hatte der BFH den Fall nach dort zurückverwiesen. Nach dessen Ansicht reichte die bloße Annahme eines Eventcharakters für ein Abzugsverbot nicht aus, da die unter das Abzugsverbot fallenden Aufwendungen für „ähnliche Zwecke“ auch „unüblich“ sein müssen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Körperschaftsteuer ...