Update: Cateringaufwendungen am Filmset nicht in voller Höhe ...
Kosten, die ein Filmproduktionsunternehmen für unentgeltlich ausgegebene Speisen und Getränke für die am Drehort mit der Herstellung der Aufnahmen beschäftigten Personen aufwendet, sind nur zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit die Speisen und Getränke auch denjenigen Personen gereicht werden, die nicht zu den eigenen Arbeitnehmern des Unternehmens gehören, aber zum Beispiel als Arbeitnehmer der beteiligten Fernsehsender bei der Produktion am Set mitwirken.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Körperschaftsteuer ...