Das Bundesministerium der Justiz hat am 30. September 2022 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen veröffentlicht.
Um die Transparenz großer multinationaler Unternehmen zu erhöhen, hat die Europäische Kommission 2016 eine Änderung der Bilanzrichtlinie vorgeschlagen. Ziel ist ein öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht (sogenannter öffentlicher Country-by-Country Report) bestimmter Unternehmen.
In unserem Transfer Pricing Podcast informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise.