Abkommensrechtliche Dreieckskonstellationen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die von Deutschland abgeschlossenen DBA grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinanderstehen und jeweils autonom und unabhängig voneinander auszulegen sind, so dass sich der Steuerpflichtige grundsätzlich auf jede Begünstigung berufen kann, die ihm eines dieser Abkommen gewährt.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Internationales St ...