Im Anschluss an die Zurückverweisung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) erneut über die Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung zu entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Rechtsprechungsänderung der Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 Außensteuergesetz (keine DBA-Sperrwirkung auf die Hinzurechnung) stattgegeben und die Sache an den BFH zurückverwiesen.