EuGH: Direktanspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer gegen d ...
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Münster hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass dem Empfänger von Lieferungen ein Anspruch auf Erstattung von zu Unrecht in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer (einschließlich der damit zusammenhängenden Zinsen), die er an seine Lieferer gezahlt hat, unmittelbar gegen die Steuerbehörde dann zusteht, wenn er unter anderem, ohne dass ihm Betrug, Missbrauch oder Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können, diese Erstattung aufgrund der im nationalen Recht vorgesehenen Verjährung nicht mehr von diesen Lieferern fordern kann.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: EU-Recht, Direktanspruch