01. Mai 2020 Verluste aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien könne ... Der Verlust aus dem entschädigungslosen Entzug von Aktien durch eine Kapitalherabsetzung auf Null samt eines Bezugsrechtsausschlusses für die anschließende Kapitalerhöhung auf der Grundlage eines Insolvenzplans ist aufgrund einer gesetzlichen Regelungslücke „in entsprechender Anwendung“ des § 20 Abs. 2 und Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) als Aktienveräußerungsverlust steuerbar. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuell veröffentlichten Urteil gegen die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen entschieden. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Einkommensteuerrecht, Private Wealth, Ak ...