Update: Keine Gemeinnützigkeit für Träger einer Privatschule
Zur Frage der Gemeinnützigkeit hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Träger einer Privatschule mit dem Schulbetrieb nicht die Allgemeinheit fördert, wenn die Höhe der Schulgebühren auch unter Berücksichtigung eines Stipendienangebots zur Folge hat, dass die Schülerschaft sich nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gemeinnützigkeit, Körperschaftsteuerrech ...