Berechnung der Säumniszuschläge durch die Familienkassen rec ... Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen rechtswidrig ist. Originaldatum28. April 2021KategorienBFH und FG RechtsprechungSchlagwörterArbeitnehmerbesteuerung, Säumniszuschlag ...