Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für d ...
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat, können Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, damit ihm die Eigentümer von Ferienimmobilien diese zur Vermietung an Reisende überlassen, als Mieten zu qualifizieren sein und zu einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zum Gewinn führen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gewerbesteuerrecht, gewerbesteuerliche H ...