Update: Preisgeld aus Fernsehshow ist steuerpflichtig – auch ...
Und täglich grüßt das Murmeltier. Hatte sich schon der Gewinner einer Big Brother Show in 2012 über die Nuancen der Steuergesetzgebung verwundert die Augen reiben müssen, so ging es dem Gewinner der nach gleichem Konzept ausgestrahlten RTL Show „Die Farm“ (nein, nicht "Unsere kleine Farm" mit Michael Landon) ähnlich. Auch hier griff § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz unerbittlich zu.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Fernsehshow, Preisgelder, Farmer