Kapitalertragsteuererstattung: Festsetzungsverjährung eines ...
                        
                        Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es nicht unionsrechtswidrig sei, dass die Festsetzungsfrist für einen Antrag einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft auf Quellensteuererstattung nach § 32 Abs. 5 KStG häufig ein Jahr früher abläuft als die Festsetzungsfrist für die Körperschaftsteuerveranlagung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft.
                        
            
                
                    Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Körperschaftsteuerrecht, EU-Recht, Fests ...