Kapitalertragsteuererstattung: Festsetzungsverjährung eines ...
Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es nicht unionsrechtswidrig sei, dass die Festsetzungsfrist für einen Antrag einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft auf Quellensteuererstattung nach § 32 Abs. 5 KStG häufig ein Jahr früher abläuft als die Festsetzungsfrist für die Körperschaftsteuerveranlagung einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Körperschaftsteuerrecht, EU-Recht, Fests ...