Umsatzsteuerfreiheit des Betriebs von Flüchtlings- und Obdac ... Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der für Länder und Kommunen erfolgende Betrieb von Flüchtlingsunterkünften durch eine GmbH von der Umsatzsteuer befreit ist; dasselbe gilt für den Betrieb einer kommunalen Obdachlosenunterkunft. Originaldatum26. August 2021KategorienBFH und FG RechtsprechungSchlagwörterUmsatzsteuerrecht, Umsatzsteuerfreiheit, ...