Nimmt eine GmbH im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter auf, so ist der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften geltende Freibetrag von 24.500 € in dem an die GmbH als Geschäftsherrn zu adressierenden, die GmbH & atypisch Still betreffenden Gewerbesteuermessbescheid zu berücksichtigen.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat im entschieden, dass bei zwei von demselben Pächter in derselben Gemeinde betriebenen Tankstellen ein einheitlicher Gewerbebetrieb vorliegt.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat erneut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsfragen zu erbschaftsteuerlichen Sonderregeln für Fälle der beschränkten Steuerpflicht vorgelegt. Das Finanzgericht bezweifelt, ob die gesetzlichen Schlechterstellungen der beschränkten Steuerpflicht gegenüber der unbeschränkten Steuerpflicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit in Einklang stehen.
Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 € zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Eilverfahren entschieden.