Lohnsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für eine Feier d ...
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich in einem aktuellen Urteil (8 K 66/22) gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschreiten.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Arbeitnehmerbesteuerung, Arbeitslohn, Lo ...