Die Energiewende und der Ausstieg aus der Gasnutzung bis 2045 stellen Gasnetzbetreiber vor weitreichende Herausforderungen – auch bzgl. der bilanziellen und steuerlichen Abschreibung ihrer Anlagen.
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat gegenüber allen Betreibern von Gasversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 7 EnWG am 08. November 2022 beschlossen, dass die ab 2023 aktivierten Investitionen der Gasnetzbetreiber bis 2045 kalkulatorisch abgeschrieben werden können.