Die im Stadtwerke-Markt derzeit intensiv diskutierte Strom- und Gaspreisbremse bringt auch diverse steuerliche Punkte mit sich, auf die es zu achten gilt.
Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger können ab sofort Vorauszahlungen für die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführten Entlastungen beantragen. Der Zugangslink zu dem Online-Antragsportal für Versorger mit weiteren wichtigen Informationen zum Thema wurde mittlerweile behördlicherseits bereitgestellt.
Angesichts der gestiegenen Gaspreise will die Bundesregierung die Verbraucher bei der Umsatzsteuer entlasten. Künftig soll die Steuer auf Gasverbrauch 7 statt wie bisher 19 Prozent betragen, kündigte Kanzler Scholz in Berlin an. Dies solle bis 31. März 2024 gelten – solange, wie auch die Gasumlagen erhoben werden.