19. Dezember 2019 Outsourcing bei Finanzdienstleistungen Es liegt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs kein steuerfreier Umsatz vor, wenn für eine Bank, die Geldausgabeautomaten betreibt, Dienstleistungen erbracht werden, die darin bestehen, diese Automaten aufzustellen, zu warten und ordnungsgemäß zu betreiben. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Umsatzsteuerrecht, Geldautomaten