Grunderwerbsteuer bei Erwerb gemeindeeigener Grundstücke
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bei dem Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Grunderwerbsteuerrecht, Immobilienbesteu ...