Das Recht der Genossenschaften soll modernisiert werden. Das sieht ein am 15. Juli 2026 beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, so eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Mit den neuen Regelungen soll die Gründung von Genossenschaften beschleunigt und die Digitalisierung weiter gefördert werden. Nicht erforderliche Schriftformerfordernisse sollen wegfallen. Zugleich sind neue Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften vorgesehen.
Auszahlungen an die Mitglieder einer Genossenschaft infolge der Herabsetzung des Geschäftsanteilswerts sind eine "Leistung" im Sinne von § 38 Abs. 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes, die zu einer Körperschaftsteuererhöhung führen kann. Dies hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 28. Juli 2023 Eckpunkte eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform veröffentlicht.