Abgrenzung zwischen beteiligungs- und obligationsähnlichen G ...
Beteiligungsähnliche Genussrechte liegen nur bei kumulativer Beteiligung sowohl am Gewinn als auch am Liquidationserlös vor. Dabei ist auf die Beteiligung an einem etwaigen Liquidations(mehr)erlös und die damit verbundene Beteiligung an stillen Reserven abzustellen, nicht hingegen auf die Gewinnabhängigkeit der Genussrechtsausschüttungen, die Stellung eines Alleingesellschafters, die lange Laufzeit des Genussrechts oder auf ein Wandlungsrecht des Genussrechtsinhabers. In seinem Urteil nimmt der Bundesfinanzhof auch zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei zwischengeschalteten Kapitalgesellschaften Stellung.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Genussrechte, Einkommensteuerrecht, Körp ...