Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über eine erste Immobilie beginnt. Erst durch den entsprechenden Kauf sei er in der Lage, seine Leistung am Markt anzubieten.
Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die steuerliche Rückbeziehung der Umwandlung einer Freiberufler-Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG keinen Einfluss auf den Beginn der Gewerbesteuerpflicht hat.