Ein punktuell satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Vorabausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 17. Dezember 2013, BStBl I 2014, 63) der Besteuerung zugrunde zu legen. Ein Gesellschafter, an den nach einem solchen Beschluss kein Gewinn verteilt wird, verwirklicht nicht den Tatbestand der Einkünfteerzielung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht München hat entschieden, dass gewinnunabhängige guaranteed payments (GP), die inländischen Gesellschaftern einer als US-Limited Liability Partnership organisierten Anwaltssozietät zugewiesen werden, für 2008 der abkommensrechtlichen Freistellungsmethode unterliegen, sofern ein Teil des Gewinnanteils in den USA der Besteuerung unterliegt.