Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Tatbestand der Werterhöhung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 7 Abs. 8 ErbStG) ein subjektives Merkmal im Sinne eines Bewusstseins der (Teil-)Unentgeltlichkeit erfordert.
Am Montag, dem 1. August 2022, sind wesentliche Regelungen des vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) jeweils vorgelegten und im Sommer 2021 bzw. im Juni 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und des Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) in Kraft getreten.