Bestimmung des herrschenden Unternehmens i.S. des § 6a GrESt ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil zur sog. „Konzernklausel“ (§ 6a des Grunderwerbsteuergesetzes -GrEStG-) entschieden, dass das „herrschende Unternehmen“ und die „abhängige Gesellschaft“ nach dem jeweiligen Umwandlungsvorgang zu bestimmen sind, für den die Grunderwerbsteuer nach dieser Norm nicht erhoben wird.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Grunderwerbsteuerrecht, Immobilienbesteu ...